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keiner
einzelnen
Die
echte
der
dem
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werden,
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auf
in
man
bezieht
schränkt
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drei
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gelegt
eine
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gleichzeitig
Dieser
die
praktiziert
und
Teilung
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Gruppen*
Staates*
von
alle
spricht man von der Gewaltenteilung. Dieser Begriff bezieht sich auf
Rechtsprechung
Zum
werden.
des Staates* sollte die Macht der herrschenden Gruppen* dadurch einge-
Wenngleich eine echte Gewaltenteilung aber bisher in keiner der forma-
Macht
entzogen
Schutze
Baron
Freiheit
autoritäten gleichzeitig entzogen wurde. Die Gesetzgebung (Legislative*),
wie
Einfluß
geistigen
dadurch
sollten in verschiedene, verantwortliche Hände gelegt werden.
Wenngleich
(Exekutive*),
einge-
Gesetzgebung
Seit Montesquieu*, dem französischen Baron und Rechtsphilosophen
autoritäten
Wegbereiter
die Teilung der Staatsgewalten.
die Verwaltung (Exekutive*), wie auch die Rechtsprechung (Judikative*)
einem
Rechtsphilosophen
(Judikative*)
Staats-
Seit
(Legislative*),
wurde.
Hände
wurde,
herrschenden
Demokratien
bisher
forma-
entscheidende
Montesquieu*,
Zum Schutze der Freiheit des einzelnen Staatsburgers* vor der Allmacht
französischen
verschiedene,
verantwortliche
Gewaltenteilung.
Gewaltenteilung
Allmacht
Staatsgewalten.
schränkt werden, daB ihr der entscheidende Einfluß auf alle drei Staats-
Verwaltung
len Demokratien praktiziert wurde, so hat sich
(1689-1755), einem der geistigen Wegbereiter der französischen Revolution,
Staatsburgers*
GEWALTENTEILUNG
(1689-1755),
daB
so
Revolution,
dem
Baron
und
(1689-1755),
einem
geistigen
der
Revolution
sich
die
Zum
Freiheit
des
vor
Staates*
sollte
einge-
schränkt
Staats-
autoritäten
wurde.
Die
Verwaltung
(Exekutive*),
Rechtsprechung
in
verschiedene,
Hände
werden.
eine
Gewaltenteilung
bisher
keiner
forma-
Demokratien
wurde,
hat
doch
Propaganda
Verfassungen*
bis
den
erhalten.
Mit
nämlich
erweckt
wegen
Gewal-
das
Vorhandensein
demokratischen
Gesell-
bewiesen
Bei
Betrachtung
allerdings
Argumentation*
an
liegt
Gewalt
diesen
Parlamenten*.
werden
wiederum
von
stärksten
beherrscht.
sind
eigentliche
Darüber
hinaus
entwickeln
Parlamenten
Spitzen-
Parteien
Regierenden.
Praxis
Exekutive.
Außerdem
Funktionäre
Einfluß
Be-
Richterämter.
relativ
unbedeutenden
Schiedsmannsstellen.
es
gleichen
Mithin
unterstehen
alle
Staatsgewalten
am
Funktionäre.
politischen
GEWALTENTEILUNG
Seit Montesquieu*, dem französischen Baron und Rechtsphilosophen
(1689-1755), einem der geistigen Wegbereiter der französischen Revolution
spricht man von der Gewaltenteilung. Dieser Begriff bezieht sich auf
die Teilung der Staatsgewalten.
Zum Schutze der Freiheit des einzelnen Staatsbürgers* vor der Allmacht
des Staates* sollte die Macht der herrschenden Gruppen* dadurch einge-
schränkt werden, daß ihr der entscheidende Einfluß auf alle drei Staats-
autoritäten gleichzeitig entzogen wurde. Die Gesetzgebung (Legislative*),
die Verwaltung (Exekutive*), wie auch die Rechtsprechung (Judikative*)
sollten in verschiedene, verantwortliche Hände gelegt werden.
Wenngleich eine echte Gewaltenteilung aber bisher in keiner der forma-
len Demokratien praktiziert wurde, so hat sich doch der Begriff in der
Propaganda wie in den Verfassungen* bis auf den heutigen Tag erhalten.
Mit ihm soll nämlich der Eindruck erweckt werden,daß wegen der Gewal-
tenteilung das Vorhandensein einer wirklich demokratischen Gesell-
schaftsordnung schlechthin bewiesen ist.
Bei näherer Betrachtung verliert allerdings solche Argumentation*
erheblich an Uberzeugungskraft. Zwar liegt die gesetzgebende Gewalt
in diesen Staatsgebilden bei den Parlamenten*. Doch werden die wiederum
stets von den stärksten Parteien beherrscht. Sie sind die eigentliche
Legislative.
Darüber hinaus entwickeln sich in den Parlamenten aus den Spitzen-
funktionären der Parteien gleichzeitig die Regierenden. So bilden sie
in der Praxis auch die Exekutive.
Außerdem sind die gleichen Funktionäre nicht ohne Einfluß auf die Be-
setzung der höchstinstanzlichen Richterämter. Ihre Einwirkung auf die
Positionen* in der Rechtsprechung reicht sogar herunter bis in die
relativ unbedeutenden Schiedsmannsstellen. Das ist also die Judikative.
Wieder sind es die gleichen Interessengruppen.
Mithin unterstehen alle drei Staatsgewalten am Ende doch der gleichen
kleinen Minderheit parteiischer Funktionäre. Schließlich sind ja auch
die politischen Parteien selbst nur Minderheiten in einem Volkskörper*
GEWALTENTEILUNG
Seit
Montesquieu*,
französischen
Rechtsphilosophen
Wegbereiter
spricht
man
Gewaltenteilung.
Dieser
Begriff
bezieht
auf
Teilung
Staatsgewalten.
Schutze
einzelnen
Staatsbürgers*
Allmacht
Macht
herrschenden
Gruppen*
dadurch
werden,
daß
ihr
entscheidende
drei
gleichzeitig
entzogen
Gesetzgebung
(Legislative*),
wie
auch
(Judikative*)
sollten
verantwortliche
gelegt
Wenngleich
echte
aber
len
praktiziert
so
heutigen
Tag
ihm
soll
Eindruck
werden,daß
tenteilung
einer
wirklich
schaftsordnung
schlechthin
ist.
näherer
verliert
solche
erheblich
Uberzeugungskraft.
Zwar
gesetzgebende
Staatsgebilden
bei
Doch
stets
Sie
Legislative.
aus
funktionären
So
bilden
sie
nicht
ohne
setzung
höchstinstanzlichen
Ihre
Einwirkung
Positionen*
reicht
sogar
herunter
Das
ist
also
Judikative.
Wieder
Interessengruppen.
Ende
kleinen
Minderheit
parteiischer
Schließlich
ja
selbst
nur
Minderheiten
Volkskörper*