Human Generated Data

Title

Information on "Organization for Direct Democracy"

Date

1972

People

Artist: Joseph Beuys, German 1921 - 1986

Classification

Archival Material

Credit Line

Harvard Art Museums/Busch-Reisinger Museum, The Willy and Charlotte Reber Collection, Louise Haskell Daly Fund, 1995.252.1.B

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Artist: Joseph Beuys, German 1921 - 1986

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1972

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Wenngleich eine echte Gewaltenteilung aber bisher in keiner der forma-
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sollten in verschiedene, verantwortliche Hände gelegt werden.
Wenngleich
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Seit Montesquieu*, dem französischen Baron und Rechtsphilosophen
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die Teilung der Staatsgewalten.
die Verwaltung (Exekutive*), wie auch die Rechtsprechung (Judikative*)
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Seit
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Zum Schutze der Freiheit des einzelnen Staatsburgers* vor der Allmacht
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(1689-1755), einem der geistigen Wegbereiter der französischen Revolution,
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Schiedsmannsstellen.
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unterstehen
alle
Staatsgewalten
am
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politischen
GEWALTENTEILUNG Seit Montesquieu*, dem französischen Baron und Rechtsphilosophen (1689-1755), einem der geistigen Wegbereiter der französischen Revolution spricht man von der Gewaltenteilung. Dieser Begriff bezieht sich auf die Teilung der Staatsgewalten. Zum Schutze der Freiheit des einzelnen Staatsbürgers* vor der Allmacht des Staates* sollte die Macht der herrschenden Gruppen* dadurch einge- schränkt werden, daß ihr der entscheidende Einfluß auf alle drei Staats- autoritäten gleichzeitig entzogen wurde. Die Gesetzgebung (Legislative*), die Verwaltung (Exekutive*), wie auch die Rechtsprechung (Judikative*) sollten in verschiedene, verantwortliche Hände gelegt werden. Wenngleich eine echte Gewaltenteilung aber bisher in keiner der forma- len Demokratien praktiziert wurde, so hat sich doch der Begriff in der Propaganda wie in den Verfassungen* bis auf den heutigen Tag erhalten. Mit ihm soll nämlich der Eindruck erweckt werden,daß wegen der Gewal- tenteilung das Vorhandensein einer wirklich demokratischen Gesell- schaftsordnung schlechthin bewiesen ist. Bei näherer Betrachtung verliert allerdings solche Argumentation* erheblich an Uberzeugungskraft. Zwar liegt die gesetzgebende Gewalt in diesen Staatsgebilden bei den Parlamenten*. Doch werden die wiederum stets von den stärksten Parteien beherrscht. Sie sind die eigentliche Legislative. Darüber hinaus entwickeln sich in den Parlamenten aus den Spitzen- funktionären der Parteien gleichzeitig die Regierenden. So bilden sie in der Praxis auch die Exekutive. Außerdem sind die gleichen Funktionäre nicht ohne Einfluß auf die Be- setzung der höchstinstanzlichen Richterämter. Ihre Einwirkung auf die Positionen* in der Rechtsprechung reicht sogar herunter bis in die relativ unbedeutenden Schiedsmannsstellen. Das ist also die Judikative. Wieder sind es die gleichen Interessengruppen. Mithin unterstehen alle drei Staatsgewalten am Ende doch der gleichen kleinen Minderheit parteiischer Funktionäre. Schließlich sind ja auch die politischen Parteien selbst nur Minderheiten in einem Volkskörper*
GEWALTENTEILUNG
Seit
Montesquieu*,
französischen
Rechtsphilosophen
Wegbereiter
spricht
man
Gewaltenteilung.
Dieser
Begriff
bezieht
auf
Teilung
Staatsgewalten.
Schutze
einzelnen
Staatsbürgers*
Allmacht
Macht
herrschenden
Gruppen*
dadurch
werden,
daß
ihr
entscheidende
drei
gleichzeitig
entzogen
Gesetzgebung
(Legislative*),
wie
auch
(Judikative*)
sollten
verantwortliche
gelegt
Wenngleich
echte
aber
len
praktiziert
so
heutigen
Tag
ihm
soll
Eindruck
werden,daß
tenteilung
einer
wirklich
schaftsordnung
schlechthin
ist.
näherer
verliert
solche
erheblich
Uberzeugungskraft.
Zwar
gesetzgebende
Staatsgebilden
bei
Doch
stets
Sie
Legislative.
aus
funktionären
So
bilden
sie
nicht
ohne
setzung
höchstinstanzlichen
Ihre
Einwirkung
Positionen*
reicht
sogar
herunter
Das
ist
also
Judikative.
Wieder
Interessengruppen.
Ende
kleinen
Minderheit
parteiischer
Schließlich
ja
selbst
nur
Minderheiten
Volkskörper*