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keiner

einzelnen

Die

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auf

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die

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und

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Gruppen*

Staates*

von

alle

spricht man von der Gewaltenteilung. Dieser Begriff bezieht sich auf

Rechtsprechung

Zum

werden.

des Staates* sollte die Macht der herrschenden Gruppen* dadurch einge-

Wenngleich eine echte Gewaltenteilung aber bisher in keiner der forma-

Macht

entzogen

Schutze

Baron

Freiheit

autoritäten gleichzeitig entzogen wurde. Die Gesetzgebung (Legislative*),

wie

Einfluß

geistigen

dadurch

sollten in verschiedene, verantwortliche Hände gelegt werden.

Wenngleich

(Exekutive*),

einge-

Gesetzgebung

Seit Montesquieu*, dem französischen Baron und Rechtsphilosophen

autoritäten

Wegbereiter

die Teilung der Staatsgewalten.

die Verwaltung (Exekutive*), wie auch die Rechtsprechung (Judikative*)

einem

Rechtsphilosophen

(Judikative*)

Staats-

Seit

(Legislative*),

wurde.

Hände

wurde,

herrschenden

Demokratien

bisher

forma-

entscheidende

Montesquieu*,

Zum Schutze der Freiheit des einzelnen Staatsburgers* vor der Allmacht

französischen

verschiedene,

verantwortliche

Gewaltenteilung.

Gewaltenteilung

Allmacht

Staatsgewalten.

schränkt werden, daB ihr der entscheidende Einfluß auf alle drei Staats-

Verwaltung

len Demokratien praktiziert wurde, so hat sich

(1689-1755), einem der geistigen Wegbereiter der französischen Revolution,

Staatsburgers*

GEWALTENTEILUNG

(1689-1755),

daB

so

Revolution,

dem

Baron

und

(1689-1755),

einem

geistigen

der

Revolution

sich

die

Zum

Freiheit

des

vor

Staates*

sollte

einge-

schränkt

Staats-

autoritäten

wurde.

Die

Verwaltung

(Exekutive*),

Rechtsprechung

in

verschiedene,

Hände

werden.

eine

Gewaltenteilung

bisher

keiner

forma-

Demokratien

wurde,

hat

doch

Propaganda

Verfassungen*

bis

den

erhalten.

Mit

nämlich

erweckt

wegen

Gewal-

das

Vorhandensein

demokratischen

Gesell-

bewiesen

Bei

Betrachtung

allerdings

Argumentation*

an

liegt

Gewalt

diesen

Parlamenten*.

werden

wiederum

von

stärksten

beherrscht.

sind

eigentliche

Darüber

hinaus

entwickeln

Parlamenten

Spitzen-

Parteien

Regierenden.

Praxis

Exekutive.

Außerdem

Funktionäre

Einfluß

Be-

Richterämter.

relativ

unbedeutenden

Schiedsmannsstellen.

es

gleichen

Mithin

unterstehen

alle

Staatsgewalten

am

Funktionäre.

politischen

GEWALTENTEILUNG
Seit Montesquieu*, dem französischen Baron und Rechtsphilosophen
(1689-1755), einem der geistigen Wegbereiter der französischen Revolution
spricht man von der Gewaltenteilung. Dieser Begriff bezieht sich auf
die Teilung der Staatsgewalten.
Zum Schutze der Freiheit des einzelnen Staatsbürgers* vor der Allmacht
des Staates* sollte die Macht der herrschenden Gruppen* dadurch einge-
schränkt werden, daß ihr der entscheidende Einfluß auf alle drei Staats-
autoritäten gleichzeitig entzogen wurde. Die Gesetzgebung (Legislative*),
die Verwaltung (Exekutive*), wie auch die Rechtsprechung (Judikative*)
sollten in verschiedene, verantwortliche Hände gelegt werden.
Wenngleich eine echte Gewaltenteilung aber bisher in keiner der forma-
len Demokratien praktiziert wurde, so hat sich doch der Begriff in der
Propaganda wie in den Verfassungen* bis auf den heutigen Tag erhalten.
Mit ihm soll nämlich der Eindruck erweckt werden,daß wegen der Gewal-
tenteilung das Vorhandensein einer wirklich demokratischen Gesell-
schaftsordnung schlechthin bewiesen ist.
Bei näherer Betrachtung verliert allerdings solche Argumentation*
erheblich an Uberzeugungskraft. Zwar liegt die gesetzgebende Gewalt
in diesen Staatsgebilden bei den Parlamenten*. Doch werden die wiederum
stets von den stärksten Parteien beherrscht. Sie sind die eigentliche
Legislative.
Darüber hinaus entwickeln sich in den Parlamenten aus den Spitzen-
funktionären der Parteien gleichzeitig die Regierenden. So bilden sie
in der Praxis auch die Exekutive.
Außerdem sind die gleichen Funktionäre nicht ohne Einfluß auf die Be-
setzung der höchstinstanzlichen Richterämter. Ihre Einwirkung auf die
Positionen* in der Rechtsprechung reicht sogar herunter bis in die
relativ unbedeutenden Schiedsmannsstellen. Das ist also die Judikative.
Wieder sind es die gleichen Interessengruppen.
Mithin unterstehen alle drei Staatsgewalten am Ende doch der gleichen
kleinen Minderheit parteiischer Funktionäre. Schließlich sind ja auch
die politischen Parteien selbst nur Minderheiten in einem Volkskörper*

GEWALTENTEILUNG

Seit

Montesquieu*,

französischen

Rechtsphilosophen

Wegbereiter

spricht

man

Gewaltenteilung.

Dieser

Begriff

bezieht

auf

Teilung

Staatsgewalten.

Schutze

einzelnen

Staatsbürgers*

Allmacht

Macht

herrschenden

Gruppen*

dadurch

werden,

daß

ihr

entscheidende

drei

gleichzeitig

entzogen

Gesetzgebung

(Legislative*),

wie

auch

(Judikative*)

sollten

verantwortliche

gelegt

Wenngleich

echte

aber

len

praktiziert

so

heutigen

Tag

ihm

soll

Eindruck

werden,daß

tenteilung

einer

wirklich

schaftsordnung

schlechthin

ist.

näherer

verliert

solche

erheblich

Uberzeugungskraft.

Zwar

gesetzgebende

Staatsgebilden

bei

Doch

stets

Sie

Legislative.

aus

funktionären

So

bilden

sie

nicht

ohne

setzung

höchstinstanzlichen

Ihre

Einwirkung

Positionen*

reicht

sogar

herunter

Das

ist

also

Judikative.

Wieder

Interessengruppen.

Ende

kleinen

Minderheit

parteiischer

Schließlich

ja

selbst

nur

Minderheiten

Volkskörper*